Wenn ein Kind erkrankt, bitten wir die Eltern es am ersten Krankheitstag in der Kita abzumelden. Bitte informieren Sie uns dabei auch darüber, ob es sich um eine ansteckende Erkrankung handelt, damit wir entsprechend reagieren können.

Sollte ein Kind unentschuldigt fehlt, machen wir uns selbstverständlich Sorgen.

Auch bei chronischen Erkrankung ist es unser Ziel, dem Kind den Besuch unserer Kita zu ermöglichen. Ist eine Betreuung grundsätzlich möglich, müssen die pädagogischen Fachkräfte durch medizinisch geschulte Fachleuten zum jeweiligen Krankheitsbild des Kindes entsprechend eingewiesen werden.

Für die Verabreichung von Medikamenten sowie die Notfallversorgung benötigen wir eine ärztliche Verordnung sowie eine schriftliche Vereinbarung mit den Eltern.

Als öffentliche Gemeinschaftseinrichtung richten wir uns nach den geltenden Landesvorgaben und Richtlinien des Gesundheitsamtes. Kinder mit akuten Erkältungssymptomen dürfen die Kita daher in der Regel nicht besuchen.

Im Folgenden finden Sie zudem Informationen zu häufigen Kinderkrankheiten sowie zum richtigen Umgang: